(Kostenträger: Pflegekassen, Sozialamt, Privat)
Grundpflege bedeutet eine Versorgung im Sinne von "Gepflegt-Werden” der PatientInnen und wird als Grundanforderung unabhängig von der zugrunde liegenden Erkrankung angesehen, die sowohl vom
Tätigkeitsumfang als auch vom Zeitaufwand für alle PatientInnen gleich ist.
Zur Grundpflege im Sinne der Pflegeversicherung gehört:
Körperpflege
1. das Waschen
2. das Duschen
3. das Baden
4. die Zahnpflege
5. das Kämmen
6. das Rasieren
7. Ausscheidung: die Darm- oder Blasenentleerung
Hilfestellung bei Nahrungsaufnahme
8. das mundgerechte zubereiten der Nahrung
9. die Aufnahme der Nahrung
Mobilisationen
10. Aufstehen und Zu-Bett-Gehen
11. An- und Auskleiden
12. Gehen
13. Stehen
14. Treppensteigen
15. Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung